Gutachten und Verständigung zum Kommunalen Finanzausgleich
Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg zum Ausgleichsjahr 2027
Gemäß den Bestimmungen des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) sind die Grundparameter des kommunalen Finanzausgleichs im Land Brandenburg regelmäßig zu überprüfen. Die aktuelle Überprüfung erfolgt zum Ausgleichsjahr 2027. Zu diesem Zweck wurde das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut der Universität zu Köln (FiFo) in Kooperation der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse der Universität Darmstadt (sofia) nach erfolgter Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb mit einer entsprechenden finanzwissenschaftlichen Begutachtung beauftragt und legte nunmehr das Endgutachten vor.
Das Gutachten wurde durch das Ministerium der Finanzen und für Europa als Auftraggeber vergaberechtlich abgenommen. Dabei wurde geprüft, ob der vorgelegte Endbericht insgesamt den Anforderungen der Leistungsbeschreibung der Begutachtung unter Konkretisierung des maßgeblichen Angebots der Gutachter und damit den formalen Anforderungen einer vergaberechtlichen Abnahmeprüfung entspricht.
Das Gutachten beinhaltet Empfehlungen des Gutachterteams zur Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg. Diese Empfehlungen des Gutachterteams sowie die Frage nach einer folgenden gesetzlichen Umsetzung im kommunalen Finanzausgleich sind nicht Gegenstand der vergaberechtlichen Abnahme und entfalten auch keine darüberhinausgehende zwingende Bindungswirkung für den weiteren Diskussions- und Umsetzungsprozess zum Ausgleichsjahr 2027.
Im nächsten Verfahrensschritt wird das Ministerium der Finanzen und für Europa unter Beteiligung des Ministeriums des Innern und für Kommunales sowie des Landkreistages Brandenburg und des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg im Beirat für den kommunalen Finanzausgleich seine Beratungen mit dem Ziel einer engen Abstimmung über die Fortschreibung des BbgFAG fortsetzen. In der gemeinsamen Verantwortung für die Gemeinden und Gemeindeverbände als auch für das Land wird der Beirat auch die Empfehlungen des Gutachtens prüfen, um – entsprechend seinem Beratungsauftrag – Vorschläge für eine angemessene Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg zu entwickeln.
Zum Hintergrund
Gemäß den Bestimmungen des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) sind die Grundparameter des kommunalen Finanzausgleichs im Land Brandenburg in einem dreijährigen Rhythmus zu überprüfen.
Die turnusmäßigen Überprüfungspflichten nach dem BbgFAG beziehen sich auf:
- die Verbundquote zur kommunalen Beteiligung an den Einnahmen des Landes nach § 3 Absatz 1 BbgFAG,
- die Teilschlüsselmassen für kommunale Gruppen nach § 5 Absatz 3 BbgFAG sowie
- die Hauptansatzstaffel nach § 8 Absatz 2 BbgFAG.
Im vorliegenden Gutachten werden entsprechend diesen wesentlichen Bausteinen der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen (Überprüfung der Verbundquote im horizontalen Finanzausgleich) sowie zwischen den kommunalen Ebenen (Überprüfung der Teilschlüsselmassen im vertikalen Finanzausgleich) und den Verteilparametern zwischen den Gemeinden (Überprüfung der Hauptansatzstaffel) einschließlich der Schlüsselzuweisung Plus analysiert. Mit dem Gutachten wird als Methodik eine aufgabenspezifische Regression umgesetzt, die in Brandenburg bisher nicht zum Einsatz gekommen ist. Bei der aufgabenspezifischen Regression werden für jeden einzelnen Aufgabenbereich mittels Regression die Einflussfaktoren ermittelt, die mit einer großen Bestimmtheit die Ausgaben in diesem Bereich beeinflussen. Inhaltlich bezieht sich die aufgabenspezifische Regression vorrangig auf die Bestimmung des gemeindlichen Bedarfsansatzes und damit der Hauptansatzstaffel.
Darüber hinaus wurde im Gutachten finanzwissenschaftlich analysiert und bewertet, ob eine Anhebung des Anteils der investiven Schlüsselmasse über die derzeit geltenden 6,5 Prozent hinaus sachgerecht ist. Weiter wurde die Frage einer möglichen Fortführung des befristeten Instruments der Schlüsselzuweisung Plus untersucht.
Die Gutachter stützen sich maßgeblich auf die finanzstatischen Daten der Jahre 2020 bis 2023. Auf die in diesem Zeitraum relevanten exogenen Sonderfaktoren (Corona-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine) wurde dabei eingegangen.
Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg zum Ausgleichsjahr 2027
Gemäß den Bestimmungen des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) sind die Grundparameter des kommunalen Finanzausgleichs im Land Brandenburg regelmäßig zu überprüfen. Die aktuelle Überprüfung erfolgt zum Ausgleichsjahr 2027. Zu diesem Zweck wurde das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut der Universität zu Köln (FiFo) in Kooperation der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse der Universität Darmstadt (sofia) nach erfolgter Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb mit einer entsprechenden finanzwissenschaftlichen Begutachtung beauftragt und legte nunmehr das Endgutachten vor.
Das Gutachten wurde durch das Ministerium der Finanzen und für Europa als Auftraggeber vergaberechtlich abgenommen. Dabei wurde geprüft, ob der vorgelegte Endbericht insgesamt den Anforderungen der Leistungsbeschreibung der Begutachtung unter Konkretisierung des maßgeblichen Angebots der Gutachter und damit den formalen Anforderungen einer vergaberechtlichen Abnahmeprüfung entspricht.
Das Gutachten beinhaltet Empfehlungen des Gutachterteams zur Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg. Diese Empfehlungen des Gutachterteams sowie die Frage nach einer folgenden gesetzlichen Umsetzung im kommunalen Finanzausgleich sind nicht Gegenstand der vergaberechtlichen Abnahme und entfalten auch keine darüberhinausgehende zwingende Bindungswirkung für den weiteren Diskussions- und Umsetzungsprozess zum Ausgleichsjahr 2027.
Im nächsten Verfahrensschritt wird das Ministerium der Finanzen und für Europa unter Beteiligung des Ministeriums des Innern und für Kommunales sowie des Landkreistages Brandenburg und des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg im Beirat für den kommunalen Finanzausgleich seine Beratungen mit dem Ziel einer engen Abstimmung über die Fortschreibung des BbgFAG fortsetzen. In der gemeinsamen Verantwortung für die Gemeinden und Gemeindeverbände als auch für das Land wird der Beirat auch die Empfehlungen des Gutachtens prüfen, um – entsprechend seinem Beratungsauftrag – Vorschläge für eine angemessene Fortschreibung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg zu entwickeln.
Zum Hintergrund
Gemäß den Bestimmungen des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) sind die Grundparameter des kommunalen Finanzausgleichs im Land Brandenburg in einem dreijährigen Rhythmus zu überprüfen.
Die turnusmäßigen Überprüfungspflichten nach dem BbgFAG beziehen sich auf:
- die Verbundquote zur kommunalen Beteiligung an den Einnahmen des Landes nach § 3 Absatz 1 BbgFAG,
- die Teilschlüsselmassen für kommunale Gruppen nach § 5 Absatz 3 BbgFAG sowie
- die Hauptansatzstaffel nach § 8 Absatz 2 BbgFAG.
Im vorliegenden Gutachten werden entsprechend diesen wesentlichen Bausteinen der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen (Überprüfung der Verbundquote im horizontalen Finanzausgleich) sowie zwischen den kommunalen Ebenen (Überprüfung der Teilschlüsselmassen im vertikalen Finanzausgleich) und den Verteilparametern zwischen den Gemeinden (Überprüfung der Hauptansatzstaffel) einschließlich der Schlüsselzuweisung Plus analysiert. Mit dem Gutachten wird als Methodik eine aufgabenspezifische Regression umgesetzt, die in Brandenburg bisher nicht zum Einsatz gekommen ist. Bei der aufgabenspezifischen Regression werden für jeden einzelnen Aufgabenbereich mittels Regression die Einflussfaktoren ermittelt, die mit einer großen Bestimmtheit die Ausgaben in diesem Bereich beeinflussen. Inhaltlich bezieht sich die aufgabenspezifische Regression vorrangig auf die Bestimmung des gemeindlichen Bedarfsansatzes und damit der Hauptansatzstaffel.
Darüber hinaus wurde im Gutachten finanzwissenschaftlich analysiert und bewertet, ob eine Anhebung des Anteils der investiven Schlüsselmasse über die derzeit geltenden 6,5 Prozent hinaus sachgerecht ist. Weiter wurde die Frage einer möglichen Fortführung des befristeten Instruments der Schlüsselzuweisung Plus untersucht.
Die Gutachter stützen sich maßgeblich auf die finanzstatischen Daten der Jahre 2020 bis 2023. Auf die in diesem Zeitraum relevanten exogenen Sonderfaktoren (Corona-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine) wurde dabei eingegangen.
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