Brandenburgs Finanzminister zum Aktionsplan gegen Steuerbetrug

Keller: „Kampf gegen Steuerbetrug ist eine elementare Gerechtigkeitsfrage“

- Erschienen am 16.07.2026 - Presemitteilung 26/2026

Eine stärkere Nutzung von elektronischen Daten im Kampf gegen Finanz- und Steuerkriminalität, Selbstanzeigen sollen nicht mehr generell zur Straffreiheit führen und gegen Steuerhinterziehung sollen Bund und Länder noch enger gemeinsam vorgehen – das sind drei der 26 Punkte des Aktionsplans gegen Steuerbetrug, den heute Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in Berlin vorgestellt haben. Brandenburgs Finanzminister Daniel Keller begrüßte das geplante Maßnahmenbündel ausdrücklich und unterstrich die Bedeutung des konsequenten Vorgehens gegen Finanz- und Steuerkriminalität. 

Finanzminister Keller: „Die große Mehrheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind ehrlich. Sie tragen mit ihren Steuern dazu bei, dass unser Gemeinwesen funktioniert, dass Schulen und Kitas gut ausgestattet, dass Schienenverbindungen, Straßen und Brücken modernisiert und unser Zusammenleben sozial gestaltet werden können. Diese Mehrheit der ehrlichen Steuerpflichtigen muss sich darauf verlassen können, dass die Steuergesetze bei allen gleichmäßig, gerecht und konsequent angewendet werden. Ich bin daher dem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig für ihre heute vorgestellte Initiative sehr dankbar. Ich teile ihre Einschätzung, dass es sich hierbei um eine elementare Gerechtigkeitsfrage handelt. Es ist nicht nur richtig, dass die Steuergesetze bei allen durchgesetzt werden. Es ist auch in unser aller Interesse, dass alle zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen.

Brandenburgs Finanzminister betonte weiter: „Wer Steuern hinterzieht, schädigt uns alle. Steuerhinterziehung darf sich nicht lohnen. Es ist richtig, dass die Mittel und Möglichkeiten des Staates – egal ob im Bund oder den Ländern – an die heutige Zeit angepasst werden. Das ist der rote Faden, der sich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zieht. Aus der Sicht des Landes Brandenburg kommt es besonders darauf an, dass die neuen Strukturen die bewährte föderale Aufgabenverteilung ergänzen und stärken. Ziel ist eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern, welche die vorhandenen Kompetenzen und Strukturen nutzt und weiterentwickelt, aber auch die Verantwortung der Länder für den Steuervollzug wahrt.

Der Aktionsplan gegen Steuerbetrug sieht unter anderem vor, dass der Bund mit den Ländern ein Datenanalysezentrum einrichtet. Dieses soll Teil des Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität sein und den Ländern einen behördenübergreifenden Datenzugriff ermöglichen. Dies soll nicht nur die Zusammenarbeit von Bund und Länder verbessern, sondern auch erlauben, dass Daten von KI-gestützten Analyseinstrumenten leichter überprüft und Verdachtsfälle frühzeitig identifiziert werden. Ferner soll ein elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer eingeführt werden, bei dem Unternehmen ihre Umsätze zeitnah und einzeln melden müssen. Durch die Echtzeit-Meldepflichten sollen beim Umsatzsteuerbetrug genutzte Lücken geschlossen werden. Ziel ist es, dass sogenannte Umsatzsteuerkarusselle schneller erkannt und wirksamer unterbunden werden.

Mit dem Aktionsplan gegen Steuerbetrug wird das Ziel verfolgt, die Abschreckung gegen Steuerkriminalität zu erhöhen. So soll der Strafrahmen für organisierte Steuerkriminalität auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden, um etwa Fällen bandenmäßiger Steuerhinterziehung härter zu begegnen. Ferner schlagen Bundesfinanzminister und Bundesjustizministerin vor, den Verbrechenstatbestand für Steuerhinterziehung wieder einzuführen (Mindeststrafe: ein Jahr Freiheitsstrafe, Höchstmaß: 15 Jahre), um besonders schwere Steuerstraftaten härter zu ahnden.