Finanzminister Keller: „Wir leisten einen Beitrag, um den Betriebs- und Rechtsfrieden im Landesdienst zu sichern“
Landtag beschließt weitreichende Änderungen im Bereich der Besoldung und Versorgung sowie der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten
- Erschienen am - PresemitteilungDer Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften 2026 im Land Brandenburg“ beschlossen. Brandenburg setzt mit der neuen Besoldungsgesetzgebung die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 – u. a.) um.
Damit werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge im Land Brandenburg zum 1. Januar 2026 neu festgesetzt und an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung angepasst. Der Gesetzesbeschluss sieht zudem vor, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ab dem 1. März 2027 von 40 auf 41 Stunden angehoben wird. Mit dem Landtagsbeschluss kann die Zahlbarmachung – wie vorgesehen – mit den Dezemberbezügen 2026 erfolgen.
Finanzminister Daniel Keller erklärte: „Der heutige Beschluss markiert einen Wendepunkt. Wir beenden damit einen jahrelang schwelenden Konflikt mit den Gewerkschaften und Spitzenverbänden, der jährlich wiederkehrend zu zahlreichen Widersprüchen gegen die Besoldung geführt hat. Wir leisten damit einen Beitrag, um den Betriebs- und Rechtsfrieden im Landesdienst zu sichern.
Dank der zügigen parlamentarischen Beratung ist es möglich, die rückwirkende Besoldungsanpassung mit den Dezember-Bezügen auszuzahlen. Wir haben damit unsere Zusagen aus der gemeinsamen Vereinbarung mit den Gewerkschaften und Spitzenverbänden eingehalten. Entsprechend der neuen Rechtslage werden künftige Besoldungsanpassungen vor allem von der Entwicklung des Nominallohnindexes abhängig sein.
Die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enden nicht mit der Reform des Besoldungsrechts. Diese Rechtsprechung wird eine erhebliche Rolle bei den künftigen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen spielen. Zudem wirft sie mit Nachdruck die Frage auf, in welchen Bereichen der Landesverwaltung künftig noch verbeamtet werden soll. Diese Frage wird die Landesregierung intensiv diskutieren und entsprechende Leitlinien erarbeiten. Zugleich halten wir an den geplanten Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich Personal fest. Dazu gehört auch, dass wir das Personal in der Landesverwaltung noch effizienter einsetzen müssen.“
Hintergrund:
Der heutige Gesetzesbeschluss führt zu weitreichenden Änderungen bei Besoldung, Versorgung und Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten.
Die Besoldungsanpassungen liegen je nach Besoldungsgruppe in der A-Besoldung zwischen sieben und 17 Prozent sowie in der B-Besoldung bei etwa 18 Prozent.
Die Anpassungen kommen dem im Land Brandenburg rd. 32.200 aktiv beschäftigten Beamtinnenund Beamten, rd. 2.800 Anwärterinnen und Anwärtern sowie rd. 21.100 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern zugute.
Für den Landeshaushalt entstehen für das Jahr 2026 Mehrausgaben in Höhe von rd. 429,6 Mio. Euro (einschl. Versorgungsausgaben). Aus der Anpassung der Anwärterbezüge folgen weitere Mehrausgaben in Höhe von jährlich 2,2 Mio. Euro. In den Folgejahren entstehen bei geplanter Fortschreibung der Besoldungsanpassungen auf Grundlage der Nominallohnindexentwicklung ausgehend von den derzeit vorliegenden Prognosewerten jährliche Mehrkosten i. H. v. rd. 90,7 Mio. Euro.