Land und Kommunen schließen Vereinbarung über den kommunalen Finanzausgleich
Ergebnisse nach Gesprächen mit kommunalen Spitzenverbänden
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Das Ministerium der Finanzen, das Ministerium des Innern und für Kommunales und die Spitzenverbände haben sich auf die zukünftige Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs verständigt. Nach zweimonatigen Verhandlungen wurde heute eine gemeinsame Vereinbarung von Finanzminister Daniel Keller, Kommunalminister Dr. Jan Redmann, der Präsidentin des Landkreistages, Uckermark-Landrätin Karina Dörk und dem Präsidenten des Städte- und Gemeindebund Brandenburg, dem Bürgermeister von Wittenberge Dr. Oliver Hermann, unterzeichnet. Die vorgesehenen Änderungen des kommunalen Finanzausgleichs müssen noch von Landesregierung und Landtag beschlossen werden.
Schwerpunkte der Verhandlungen waren die Beteiligung der kommunalen Ebenen an den Steuereinnahmen des Landes (vertikaler Finanzausgleich), Stärkung der Investitionstätigkeit von Gemeinden und Gemeindeverbänden, die Förderung des Theater- und Orchesterverbundes sowie besondere Herausforderungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich des Rettungsdienstes. Im Ergebnis sieht die Vereinbarung folgendes vor:
- Angesichts der wachsenden strukturellen Defizite in den Kommunalhaushalten der Gemeinden und Gemeindeverbände wird die bestehende Verbundquote in Höhe von 22,43 Prozent für die Ausgleichsjahre 2027, 2028 und 2029 fortgeschrieben. Die Verbundmasse steigt damit – auf Grundlage der Steuerschätzung aus Mai 2026 – kontinuierlich bis 2029 auf über drei Milliarden Euro. Für den gleichen Zeitraum wird ein allgemeiner Vorwegabzug in Höhe von 157,6 Mio. Euro jährlich vereinbart. Der Vorwegabzug dient zur Gegenfinanzierung des zu errichtenden kommunalen Investitionsfonds.
- Die Investitionskraft der Gemeinden und Gemeindeverbänden soll gestärkt werden. Hierzu werden die investiven Schlüsselzuweisungen auf sieben Prozent erhöht und verstetigt. Zudem wird ein revolvierender kommunaler Investitionsfonds bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg errichtet. Dieses Instrument soll den Gemeinden und Gemeindeverbänden dauerhaft zur Verfügung stehen und die Inanspruchnahme von zinsverbilligten Krediten in Höhe von einem Prozent/p.a. ermöglichen. Bis 2029 soll der Fonds auf fast 500 Mio. Euro anwachsen. Das jährliche Kreditvolumen soll mindestens 160 Mio. Euro betragen.
- Zum Erhalt der Theater- und Orchesterlandschaft im Land Brandenburg wird ab dem Ausgleichsjahr 2027 die Entnahme aus der Finanzausgleichsmasse um acht Millionen Euro auf dann 30 Mio. Euro angehoben.
- Die Finanzierung der Aufgabe „Rettungsdienst“ stellt die Landkreise und kreisfreien Städte vor wachsende Herausforderungen, insbesondere da sich die Verhandlungen zwischen Kostenträgern und den Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes in jüngster Vergangenheit schwierig gestaltet haben. Vor dem Hintergrund wird in den Ausgleichsjahren 2027 und 2028 aus den bestehenden Ausgaberesten des Ausgleichsfonds jährlich ein Betrag in Höhe von 40 Mio. Euro zur Unterstützung bei der Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben im Rettungsdienst zur Verfügung gestellt.
- Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbänden verständigten sich abschließend darauf, Reformvorschläge für den Kommunalen Finanzausgleich zum Ausgleichjahr 2030 zu erarbeiten, den landesrechtlichen Normenbestand mit dem Ziel der beiderseitigen Entlastung zu überprüfen sowie Maßnahmen zur zukunfts- und leistungsfähigen Aufgabenerfüllung zu entwickeln.
Die Vereinbarung leistet einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände.
Finanzminister Daniel Keller betonte, dass die Vereinbarung den Kommunen „mehrjährige Planungssicherheit und eine deutliche Unterstützung des Landes bei ihren finanziellen Herausforderungen bietet“. Er erinnerte daran, dass die Finanzlage für Städte, Gemeinden und Landkreise genauso wie für das Land nicht einfach ist. „Mit dieser Einigung senden wir das klare Signal an unsere Kommunen: Wir sehen eure Lage und wir handeln schnell. So werden die Schlüsselzuweisungen an die Kommunen im Jahr 2027 um fast 200 Mio. Euro steigen. Mit dem kommunalen Investitionsfonds schaffen wir ein neues Finanzierungsinstrument mit einem erheblichen Volumen, um die Investitionskraft unserer Kommunen zu stärken. Neuartig ist dabei, dass sich die Kreditmittel nicht verbrauchen, sondern in Form der Tilgungszahlungen in den Fonds zurückfließen und so dauerhaft zur Verfügung stehen. Die Kommunen sollen auf diese Weise unabhängiger von Förderungen des Bundes oder des Landes werden.“
Mit Blick auf die Vereinbarung zum Rettungsdienst hob Keller hervor: „Ich bin sehr dankbar, dass es gemeinsam gelungen ist, die angespannte finanzielle Situation im Rettungsdienst etwas zu entschärfen. Die Landkreise und kreisfreien Städte gewinnen dadurch Zeit bis zur Neuordnung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen. Dieses mit Gesundheitsminister René Wilke abgestimmt Vorgehen schafft so mehr Verlässlichkeit im Rettungsdienst. Wir leisten damit einen Beitrag, dass Bürgerinnen und Bürger nicht durch Gebührenfragen verunsichert werden.“
Innen- und Kommunalminister Dr. Jan Redmann erklärte: „Die Kommunen in Brandenburg stehen unter einem enormen finanziellen Druck. Deshalb wollten wir ein Ergebnis, das tatsächlich hilft, vor Ort in den Gemeinden. Das haben wir erreicht.
Mit dem kommunalen Investitionsfonds schaffen wir ein ganz neues Instrument. Die zinsgünstigen Kredite, die die Kommunen aufnehmen werden, geben ihnen neue Handlungsspielräume und der Wirtschaft vor Ort entscheidende Impulse.
Darin waren wir uns alle einig: Der kommunale Finanzausgleich muss strukturell verbessert werden, damit die Kommunen ihre Zukunft wieder aktiv gestalten können. Für mich bietet vor allem die Digitalisierung beste Chancen, damit die Kommunen Personal einsparen und Ressourcen effizienter einsetzen können.“
Karina Dörk, Präsidentin des Landkreistages Brandenburg: „Ich bin dankbar, dass es uns gemeinsam gelungen ist, einen tragfähigen Kompromiss in dieser für uns alle herausfordernden Zeit zu finden.
Hinsichtlich der Kommunalzuweisungen haben die Städte, Gemeinden und Landkreise jetzt Planungssicherheit bis Ende 2029.
Die Finanzierungsprobleme der Landkreise sind damit aber nicht gelöst. Die Einnahmen reichen nicht mehr aus, um unsere Ausgaben zu decken. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir in einem gemeinsamen Dialog die Zeit für eine Neuordnung der Kommunalfinanzen nutzen. Besonders wichtig ist dabei eine Verständigung auf eine gemeinsame Revision der Pflichtaufgaben im Landesrecht. Um ein weiteres finanzielles Abdriften zu verhindern, müssen die Landkreise auf der Ausgabenseite strukturell entlastet werden.
Die finanzielle Unterstützung der Landkreise für den Rettungsdienst ist ein erstes wichtiges Signal, dass das Land die besondere Situation bei der übertragenen Aufgabe Rettungsdienstes anerkennt.“
Dr. Oliver Hermann, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: „Vor dem Hintergrund der aktuellen kommunalen Finanzkrise waren die Verhandlungen über die Höhe der Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes in diesem Jahr besonders herausfordernd. Unser Hauptziel war die Verstetigung der Verbundquote. Ferner war uns der Abbau des Investitionsrückstandes ein zentrales Anliegen. Erreicht wurde ein Kompromiss zwischen Land und Kommunen, der allen Beteiligten viel abverlangt hat. Wir haben Planungssicherheit bis einschließlich 2029. Es ist ein wichtiger Schritt, die vor uns liegenden großen Herausforderungen anzugehen und damit ein klares Signal an die Menschen im Land.“