Finanzminister Keller: „Entwicklung der Steuereinnahmen bleibt stabil und bestätigt die bisherigen Planungen“
Regionalisierte Ergebnisse für Brandenburg heute vorgestellt
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Finanzminister Daniel Keller hat heute im Kabinett über das Ergebnis der regionalisierten Oktober-Steuerschätzung 2026 für das Land Brandenburg und seine Kommunen informiert. Das Ergebnis für Brandenburg bestätigt die bisherigen Planun-gen. Neue Ausgabenspielräume für den Haushaltsplanentwurf 2027/2028 entstehen aber nicht.
Finanzminister Daniel Keller: „Wir sehen eine stabile Entwicklung und einen stetigen Anstieg unserer Steuereinnahmen. Damit bestätigt das Ergebnis der Oktober-Steuerschätzung 2026 im Wesentlichen unsere bisherige Einnahmeplanung und gibt so Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Brandenburg kann so den finanzpolitischen Dreiklang aus ‚Konsolidieren, Investieren, Zukunftschancen realisieren‘ auch in den kommenden Jahren fortsetzen.“
Gegenüber den im Haushaltsplan 2025/2026 angenommenen Ansätzen, die auf der Schätzung vom Mai 2025 beruhen, ergeben sich für das Jahr 2026 vor Berücksichtigung des kommunalen Finanzausgleiches (KFA) geringfügige Mehreinnahmen von rund plus 21,1 Millionen Euro.
Grundsätzlich wurden mit der Herbstprojektion 2026 die Erwartungen zum Wirtschaftswachstum insbesondere für das Jahr 2026 nach oben revidiert. Trotz des Konfliktes im Nahen Osten hat sich der Erholungskurs der deutschen Wirtschaft nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026 fortgesetzt. Die Herbstprojektion trifft zudem die Annahme, dass sich die Energiepreise allmählich wieder normalisieren. Ob dies tatsächlich so eintritt, bleibt abzuwarten. Weiterhin wird die Prognose vor allem von der Erwartung getragen, dass wesentliche Impulse für die Konjunktur von den wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung ausgehen.
Im Schätzergebnis des Bundes sind unter anderem das Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen – das LKEG – sowie das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Aufsichtsänderungsgesetz, kurz VSAAG, berücksichtigt. Das LKEG umfasst unter anderem Änderungen im Finanzausgleichsgesetz sowie die Anpassung des Bundesanteils an der Zusatzversorgung im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) von 50 auf 60 Prozent. Mit dem VSAAG wurde zugleich eine befristete Entlastung bei der Energiesteuer auf Benzin und Diesel beschlossen mit entsprechenden Auswirkungen für die Länder in den Jahren 2026 und 2027.
Für Brandenburg wurden darüber hinaus der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 – insbesondere die Beteiligung der Länder an der Kompensation der Energiesteuersenkung – sowie der Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 berücksichtigt. Dieser sieht unter anderem eine Anpassung der Grundfreibeträge an das Existenzminimum vor. Aus diesen Rechtsänderungen ergeben sich ab dem Jahr 2027 Steuermindereinnahmen von jeweils rund 75 Millionen Euro jährlich. Ebenso werden für Brandenburg in den Jahren 2027 bis 2030 die Mehreinnahmen einbezogen, die den Ländern aus dem Gewalthilfegesetz sowie aus dem KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz, dem SCQEG, zufließen.
Finanzminister Keller: „Die Bundesregierung hat mit ihrer Herbstprojektion zwar die Erwartungen zur wirtschaftlichen Entwicklung nach oben korrigiert. Für Brandenburg ist die prognostizierte Verbesserung der Steuereinnahmen für die folgenden Jahre 2027 und 2028 jedoch weiterhin überschaubar. Dies liegt vorrangig daran, dass wir in unserem Ergebnis bereits absehbare Rechtsänderungen berücksichtigen, die den Haushalt belasten. Damit gehen für Brandenburg Steuermindereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich einher. Daher eröffnet die Steuerschätzung auch keine neuen Ausgaben-Spielräume für die kommenden Jahre. Diese wiegen die mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verbundenen Verbesserungen wieder auf.“
Aus der Oktober-Steuerschätzung 2026 ergeben sich im Überblick für das Land Brandenburg voraussichtlich folgende Einnahmen aus Steuern und Finanzausgleich:
Prognose Einnahmen Land Brandenburg 2026-2031
(vor kommunalem Finanzausgleich, in Millionen Euro)
|
in Mio. € |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Einnahmen aus Steuern |
11.469,9 |
11.564,8 |
12.263,9 |
12.608,7 |
13.035,0 |
13.502,6 |
13.969,4 |
|
Einnahmen Finanzausgleich inkl. Allg.-BEZ/GFK-BEZ |
731,3 |
761,5 |
826,2 |
849,6 |
874,0 |
866,4 |
904,1 |
|
Einnahmen aus Steuer und Finanzausgleich gesamt |
12.201,2 |
12.326,4 |
13.090,1 |
13.458,3 |
13.908,09 |
14.369,0 |
14.873,5 |
|
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr |
+856,5 |
+125,2 |
+763,7 |
+368,2 |
+450,6 |
+460,1 |
+504,5 |
|
Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in v. H. |
+7,5 |
+1,0 |
+6,2 |
+2,8 |
+3,4 |
+3,3 |
−3,5 |
(Abweichungen durch Rundungen)
Die Einnahmen des Landes im Jahr 2026 steigen gegenüber dem Ist des Jahres 2025 um rund +125,2 Millionen Euro auf rund 12,3 Milliarden Euro an. Im Jahr 2027 steigen die Einnahmen voraussichtlich weiter auf rund 13,1 Milliarden Euro und im folgenden Jahr 2028 auf dann rund 13,5 Milliarden Euro.
Mit dem Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung werden auch die Steuereinnahmen der brandenburgischen Kommunen neu ermittelt. Diese entwickeln sich nach der Oktober-Steuerschätzung voraussichtlich wie folgt:
Steuereinnahmen der Kommunen im Land Brandenburg
(in Millionen Euro)
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
2021-2024: Rechnungsstatistik |
Ergebnis Steuerschätzung Oktober 2026 |
||||||||||
|
Steuereinnahmen Kommunen |
2.592 |
2.552 |
2.968 |
3.107 |
3.083 |
3.274 |
3.447 |
3.533 |
3.663 |
3.786 |
3.994 |
|
|
Veränderung ggü. Vorjahr absolut |
301 |
−40 |
416 |
139 |
−24 |
191 |
173 |
86 |
130 |
123 |
208 |
|
|
Veränderung ggü. Vorjahr (in %) |
13,1 |
−1,5 |
16,3 |
4,7 |
−1,7 |
6,2 |
5,3 |
2,5 |
3,7 |
3,4 |
5,5 |
|
Die Steuereinnahmen der brandenburgischen Kommunen steigen voraussichtlich von rund 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf etwa 4,0 Milliarden Euro im Jahr 2031. Mit der aktuellen Schätzung werden auch die Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich (KFA) neu gerechnet. Nach geltender Rechtslage fließt grundsätzlich ein Betrag von 22,43 Prozent der Einnahmen des Landes in die Verbundmasse des KFA.
Finanzminister Daniel Keller: „Insbesondere für die Kommunen zeigt die Prognose jährlich steigende Steuereinanhmen. Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 2026 werden nunmehr in den Jahren 2026 bis 2028 Steuermehreinnahmen in Höhe von 463 Mio. Euro erwartet. Das ist ein dringend nötiges Signal für unsere Kommunen. Darüber hinaus profitieren die Kommunen über den Finanzausgleich von Steuereinnahmen des Landes. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Mehreinnahmen aus der Abrechnung des KFA 2025 in Höhe von rund 52,3 Millionen Euro sowie aus der vorläufigen Abrechnung des KFA des Jahres 2026 in Höhe von rund 21,4 Millionen Euro relevant. Diese sind in den Ansätzen des Haushaltsplanentwurfes 2027/2028 bereits berücksichtigt. Zusammen mit den Zuweisungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Zukunftspaket Brandenburg ergibt sich eine deutliche Stärkung der Kommunalfinanzen und ermöglicht unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen, weiter zu investieren.“
Abgeleitet aus den oben dargestellten Ergebnissen für die Landesebene Brandenburg stellen sich für die Brandenburger Kommunen in den Jahren 2026 bis 2030 die Einnahmeveränderungen aus dem kommunalen Finanzausgleich wie folgt dar:
Steuerschätzung Land Brandenburg
(gegenüber HH 2025/2026, HPE 2027/2028 und MIPLA 2026-2030)
|
|
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
2030 |
|---|---|---|---|---|---|
|
Mehr-/Mindereinnahmen (in Mio. €) |
+21,1 |
+6,0* |
−31,5* |
−35,9* |
−33,8* |
|
davon kommunaler Anteil (in Mio. €)** |
(+4,7) |
+1,4 |
−7,0 |
−8,0 |
−7,6 |
(Abweichungen durch Rundungen)
* Die Werte ab 2027 berücksichtigen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 des Bundes sowie den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Daraus ergeben sich Steuermindereinnahmen von rund 75 Millionen Euro jährlich.
** Angaben ohne Berücksichtigung aktualisierter Werte für den Familienleistungsausgleich. Die Abrechnung des KFA 2025 (52,3 Mio. €) sowie die vorläufige Abrechnung des KFA 2026 (21,4 Mio. €) ist in den Ansätzen des HPE 2027/2028 berücksichtigt.
Hintergrund
Die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung beruhen auf der Herbstprojektion der Bundesregierung. In dieser geht die Bundesregierung nunmehr davon aus, dass die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2026 um real plus 1,3 Prozent wachsen wird. In der Frühjahrsprojektion dieses Jahres hatte man noch ein reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von plus 0,5 Prozent erwartet. Im Jahr 2027 wird nun von einem realen Wachstum des BIP von plus 1,1 Prozent ausgegangen, das sich im Jahr 2028 mit real plus 0,6 Prozent fortsetzt. In der Frühjahrsprojektion 2026 lag die Erwartung für diese beiden Jahre noch bei plus 0,9 Prozent.
Im Oktober kam der Arbeitskreis Steuerschätzungen zu seiner 171. Sitzung in Saarbrücken zusammen. Die nächste Sitzung des Arbeitskreises wird turnusgemäß im Mai 2027 in Bayern stattfinden.