Weitreichende Änderungen bei Besoldung, Versorgung und Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten geplant
Ergebnisse des Beamtenpolitischen Spitzengespräches
- Erschienen am - PresemitteilungPotsdam – Die Landesregierung plant weitreichende Änderungen im Bereich der Besoldung und Versorgung sowie der Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten. Darüber haben seit Mai 2026 das Ministerium der Finanzen sowie das Ministerium des Innern und für Kommunales mit den betroffenen Gewerkschaften und Verbänden in verschiedenen Formaten beraten. Diese Beratungen wurden heute im Rahmen eines Beamtenpolitischen Spitzengespräches mit der Vorstellung von zwei Regelungspaketen abgeschlossen.
Landesregierung und Gewerkschaften verständigten sich im ersten Paket darauf, die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge im Land Brandenburg rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 an die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung anzupassen und dabei die bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation umzusetzen.
Für Brandenburg bedeutet dies insbesondere, dass die Besoldung und Versorgung künftig an die Entwicklung des Nominallohnindexes gekoppelt werden. Da die Besoldungsentwicklung in der Vergangenheit je nach Besoldungsgruppe unterschiedlich ausfiel, ergeben sich einmalig unterschiedlich hohe Anpassungsbedarfe.
Diese liegen in der A-Besoldung zwischen sieben und 17 Prozent sowie in der B-Besoldung bei etwa 18 Prozent. Die unterschiedlichen Entwicklungen der Besoldung in den einzelnen Besoldungsgruppen sind insbesondere auf die Übertragung von Mindest- und Sockelbeträgen, Festbeträgen sowie auf weitere strukturelle Elemente früherer Tarifergebnisübertragungen zurückzuführen. Ein Aufschieben der notwendigen Anpassung wäre nicht nur verfassungsrechtlich angreifbar; es würde das Problem weiter in die Zukunft verschieben – ohne Aussicht auf ein anderes Ergebnis.
Zur Finanzierung der Mehrbelastungen durch die geplante Besoldungserhöhung sowie durch mögliche Nachzahlungen für den Zeitraum 2004 bis zum 31. Dezember 2025 sollen Entnahmen aus dem Brandenburgischen Versorgungsfondsgesetz ermöglicht werden.
Das zweite Regelungspaket betrifft die Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Brandenburg. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage sind strukturelle Entlastungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite unausweichlich. Daher beabsichtigt die Landesregierung die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ab dem 1. März 2027 von 40 auf 41 Stunden anzuheben. Gemeinsam mit den Gewerkschaften wurde eine Befristung bis zum 31. Juli 2032, Ausnahmen für Beamtinnen und Beamte, die besonderen dienstlichen Belastungen ausgesetzt sind, sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 40 Stunden pro Woche vereinbart.
Finanzminister Daniel Keller sprach von einem „Ergebnis, das nach zwei Jahrzehnten den belastenden Konflikt um die amtsangemessene Besoldung in Brandenburg beilegt und zugleich Verständnis für die Situation des Landes zeigt.“ Er dankte den Gewerkschaften für die konstruktiven Gespräche. „Wir setzen damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes konsequent um und senden das klare Signal an unsere Beamtinnen und Beamten, dass sie auf Ihren Dienstherrn vertrauen können. Die andere Seite der Medaille ist, dass die bestehenden Herausforderungen für unseren Landeshaushalt durch die Besoldungsanpassung größer werden. Umso wichtiger ist es, dass das Land mit der Erhöhung der Wochenarbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten eine personalwirtschaftliche Entlastung erhält. Mit diesem Zweiklang können wir dem Landtag einen ausgewogenen Vorschlag unterbreiten, der auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die nötige Akzeptanz bietet. Mir ist dabei wichtig zu betonen, dass unsere Beamtinnen und Beamten keine abstrakte Gruppe sind. Es sind Menschen, die als Polizeibeamte die Brandenburgerinnen und Brandenburger beschützen, die als Lehrkräfte die Kinder unseres Landes unterrichten und die an vielen Stellen daran arbeiten, dass unser Staat funktioniert.“
Mit Blick auf die künftigen Amtsbezüge der Mitglieder der Landesregierung ergänzte Minister Keller. „Die konsequente Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes führt auch zur Erhöhung der Bezüge der Ministerinnen und Minister. Diese werden wir jedoch über das Ministergesetz deutlich dämpfen.“
Innenminister Dr. Jan Redmann erklärte: „Wer im Dienst des Landes steht, muss sich darauf verlassen können, dass das Land seinen Teil der Verpflichtung einhält. Die rückwirkende Anpassung der Bezüge ab Januar 2026 ist keine Geste, sie bringt etwas in Ordnung. Mit der heute getroffenen Verabredung schaffen wir einen Vertrauensrahmen. Denn Vertrauen brauchen wir angesichts der großen Aufgaben, die auf uns gemeinsam warten.“
Zur geplanten Änderung der Arbeitszeit führte Minister Dr. Redmann aus: „Die Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden ist keine Entscheidung, die wir leichtfertig getroffen haben. Dass die Beamtinnen und Beamten diesen Schritt im Bewusstsein der prekären Haushaltslage mittragen, zeugt von hohem Verantwortungsbewusstsein. Die Befristung bis 2032 macht deutlich: Das ist eine außergewöhnliche Maßnahme in einer außergewöhnlichen Lage.“
Katja Karger, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds Berlin-Brandenburg: „Seit vielen Jahren kritisieren wir jede neue Landesregierung dafür, dass sie ihre Beamtinnen und Beamten nicht angemessen bezahlt. Bisher haben alle Regierungen auf Zeit gespielt und nichts an der zu niedrigen Besoldung geändert. Erst der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat im November letzten Jahres Bewegung in die Sache bringen können. Brandenburg hat sich jetzt als erstes Bundesland auf den Weg gemacht, die Besoldung verfassungskonform anzupassen. Die Gewerkschaften begrüßen, dass sich die Minister Keller und Redmann endlich des Themas annehmen, Verantwortung übernehmen und vorangehen. Die Vereinbarung ist ein Kompromiss, um den Kolleginnen und Kollegen nun Sicherheit hinsichtlich ihrer Besoldung zu schaffen.“
Katja Boll, stellvertretende Landesbezirksfachbereichsleiterin Fachbereich B der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: „Ich begrüße ausdrücklich, dass Finanzminister Daniel Keller den verfassungsrechtlich gebotenen Weg konsequent geht und den offenen Dialog mit den Gewerkschaften sucht. Dabei war von Anfang an klar: Wir befinden uns nicht in Tarifverhandlungen. Die Ausgestaltung der Besoldung ist Aufgabe des Gesetzgebers und die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts keine Verhandlungsmasse, sondern eine verfassungsrechtliche Pflicht des Landes. Dass diese Verpflichtung nun erfüllt wird, schafft nach vielen Jahren ein wichtiges Stück Rechtssicherheit und kann das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in ihren Dienstherrn stärken. Zugleich ist die Zusicherung der Landesregierung, der Tarifpolitik ebenso große Bedeutung beizumessen wie der Besoldung und Versorgung und der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen ein wichtiges Signal für die Tarifbeschäftigten der Landesverwaltung und für die kommenden Tarifrunden. Die Gespräche haben zugleich gezeigt, dass sachliche Argumente Wirkung entfalten können. Dass die Erhöhung der Wochenarbeitszeit bis 2032 befristet wird und Beschäftigte mit besonderen Belastungen – etwa Kolleg*innen im Schicht- und Wechselschichtdienst, beispielsweise im Justizvollzug oder bei der Feuerwehr– von der Regelung ausgenommen werden, ist ein wichtiger Kompromiss, für den sich ver.di nachdrücklich eingesetzt hat. Gleichwohl bleibt unsere Kritik bestehen: Eine Arbeitszeitverlängerung ist kein geeignetes Mittel, um Haushaltsprobleme zu lösen. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel braucht der öffentliche Dienst attraktive Arbeitsbedingungen statt zusätzlicher Belastungen.“
Günther Fuchs, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: „Die Herstellung der verfassungskonformen Besoldung ist eine notwendige und längst überfällige Korrektur. Für den Bildungsbereich ist es besonders wichtig, dass eine weitere Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung ausgeschlossen ist und die seit Februar 2026 wirksame Arbeitszeiterhöhung für die Lehrkräfte zeitlich befristet wurde. Mit der verfassungskonformen Besoldung besteht auch die Chance, die Konkurrenzfähigkeit des Landes Brandenburg auf dem umkämpften Lehrkräfte-Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern.“
Anita Kirsten, Landesbezirksvorsitzende der GdP Brandenburg: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung den Weg zu einer verfassungskonformen Besoldung einschlägt. Nach Jahren der rechtlichen Auseinandersetzung wird damit endlich eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten, die täglich Verantwortung für das Funktionieren unseres Staates übernehmen – insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Polizei, die rund um die Uhr für die Sicherheit der Menschen in Brandenburg im Einsatz sind.
Die Erhöhung der Wochenarbeitszeit im gleichen Atemzug sendet jedoch das falsche Signal. Wer unzählige Überstunden vor sich herschiebt, arbeitet nachweislich nicht zu wenig. Wenn die Haushaltslage diesen Schritt erforderlich macht, dann muss ehrlich überprüft werden, ob die Maßnahme tatsächlich den gewünschten Spareffekt erzielt. Für die besonders belasteten Bereiche, insbesondere im Schicht- und Einsatzdienst, erwarten wir klare Ausnahmeregelungen. Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif – und schon gar nicht auf Kosten derer, die sie jeden Tag gewährleisten.“
Julian Diaz, Gewerkschaftssekretär der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Region Berlin-Brandenburg: „Wir begrüßen den Schritt des Landes Brandenburg, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt umzusetzen. Wichtig ist für uns vor allem, dass die Anpassungen bei den Beamtinnen und Beamten nicht durch Einsparungen zulasten der angestellten Beschäftigten des Landes Brandenburg stattfinden. Um den ,Betriebsfrieden‘ im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg zu wahren sind für die Zukunft deutliche Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen im Geltungsbereich des TV-L notwendig.“