Ihr Einsatz erfolgt in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten wie zum Beispiel in Strafprozess-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Ehe- und Familien-, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Darüber hinaus sind Sie bei Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften tätig.
Sie sind Ansprechperson für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Zu ihren Tätigkeiten, die sie mit Hilfe von modernen Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehören u. a.:
- Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
- Berechnen, Vermerken und Überwachen von Fristen,
- Erteilen von Auskünften,
- Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
- Fertigung von Schriftstücken,
- Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
- Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
- Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
Der Zuständigkeitsbereich der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern, wie zum Beispiel die
- Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
- Berechnung und Festsetzung der Vergütung für Zeugen und Sachverständige,
- Berechnung von Reisekosten,
- Berechnung von Gerichtskosten und
- Sachbearbeitung in Verwaltungsaufgaben.
Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig, macht aber deutlich, dass die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.
Deshalb erfordert der Beruf neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen.
Hier finden Sie den Steckbrief einer Justizfachwirtin.